Auszüge aus der vielfältigen Arbeit der MAV:
- 4-wöchig MAV-Sitzungen
- 14-tägig Personalsitzungen (Beschlussfassungen und Information bei Personalfragen)
- Mitbestimmungs-, Mitwirkungs-, Initiativ- und Beschlussrecht gegenüber dem Arbeitgeber
- Einzel- und Teamgespräche und Beratungen
- Überprüfung von arbeitsrechtlichen Belangen
- Teilnahme an Mitarbeitendengesprächen
- Gespräche und Verhandlungen mit der Dienststellenleitung
- Mitwirkung und Abschluss an Dienstvereinbarungen
- Durchführung von Mitarbeitendenversammlungen
- Beratung bei Mobbingvorfällen
- Beteiligung und Kontrolle im Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Unterstützung und Teilnahme beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
Selbstverständlich unterliegen wir der Schweigepflicht. Alle Gespräche werden vertraulich behandelt.
Was ist die Grundlage der Arbeit der MAV?
Wir arbeiten auf Grundlage des Mitarbeitervertretungsgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland mit immerhin 64 Paragrafen.
§35 Allgemeine Aufgaben der Mitarbeitervertretung
(1) Die Mitarbeitervertretung hat die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu fördern. Sie hat in ihrer Mitverantwortung für die Aufgaben der Dienststelle das Verständnis für den Auftrag der Kirche zu stärken und für eine gute Zusammenarbeit einzutreten.
(2) Unbeschadet des Rechts des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin, persönliche Anliegen der Dienststellenleitung selbst vorzutragen, soll sich die Mitarbeitervertretung der Probleme annehmen und die Interessen auf Veranlassung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin, sofern sie diese für berechtigt hält, bei der Dienststellenleitung vertreten.
Dort sind auch unsere Arbeitsgebiete geregelt für unsere Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung und den ca. 580 Mitarbeitenden des EVKOM (Evangelischer Zweckverband für Kindertagesstätten in Oberfranken Mitte).